Photoreporters suisses

Fototarife

Für redaktionelle Anwendungen sind die Mindestentschädigungen in der CCT (Westschweizer GAV) enthalten, die von den Verlegern der PRESSE ROMANDE und unseres Verbands impressum - Die Schweizer Journalistinnen unterzeichnet worden ist (s. Rubrik Juristisches).


Wie berechnet man einen gerechten Preis? Wie verrechnet man seine Unkosten ?

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Tarife GAV 2011

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Westschweizer GAV

impressum-Empfehlung über die Mindestlöhne und Mindestentgelte in der Deutschschweiz und im Tessin

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Für alle anderen Verwendungen von Fotos empfehlen wir die SAB-Preisempfehlungen (SAB = Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive).
http://www.sab-photo.ch

Diese Broschüre ist kostenpflichtig.
Für die Mitglieder der Fotografensektion,
siehe Intranetseite/Nützliche Dokumente.